Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen der BV-Control AG, Fehraltorf (nachfolgend „BV-CONTROL“), an den Kunden.

2. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit Zugang einer Auftragsbestätigung an den Kunden oder, bei Fehlen einer Bestätigung, mit der Aussonderung der bestellten Produkte durch BV-CONTROL zustande.
Ohne schriftliche Zustimmung von BV-CONTROL sind Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrages ungültig. Bestellungen, die von den von BV-CONTROL publizierten Spezifikationen abweichen oder vom Kunden angebrachte Zusätze oder Änderungen enthalten, entfalten nur eine Wirkung, falls sie mit einer Auftragsbestätigung ausdrücklich durch BV-CONTROL bestätigt werden.

3. Preise
Sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, verstehen sich alle Preisangaben netto, exklusive MWST.
Im Nettopreis inbegriffen ist die Standard-Verpackung der bestellten Produkte. Sämtliche weitere Kosten, wie beispielsweise für Transport, Express-, Nachnahmekosten oder andere notwendige Bewilligungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Nicht im Nettopreis enthalten sind ferner allenfalls von BV-CONTROL erbrachte Nebenleistungen, wie z.B. Montage, Inbetriebnahme und Erstellen von Schemata etc.

4. Lieferbedingungen
Alle Zeitangaben, Termine und Lieferfristen gelten als unverbindlich, sofern ihre Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Schriftlich ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf das Produkt im Auslieferungslager bereit gestellt ist. Ist BV-CONTROL in Lieferverzug, wird vermutet, dass der Kunde weiterhin auf die Lieferung besteht. Ein Schadenersatz für verspätete Lieferung oder Ersatzbeschaffung ist ausgeschlossen.

5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen von BV-CONTROL sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum vollumfänglich zu begleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Kunde BV-CONTROL ohne weiteres eine Mahngebühr von CHF 100.00 oder Verzugszinsen in der Höhe von 5.0% p.a., falls die Verzugszinsen den Betrag der Mahngebühr übersteigen. Ist der Kunde in Verzug, behält sich BV-CONTROL vor, weitere Lieferungen zurückzuhalten.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von BV-CONTROL mit Gegenforderungen zu verrechnen oder diese an Dritte abzutreten.

6. Einsatz und Installation von BV-CONTROL Produkten
Die Installation von BV-CONTROL Produkten darf einzig durch ausgebildetes Fachpersonal erfolgen.
BV-CONTROL Produkte müssen gemäss den Bestimmungen im jeweils aktuell gültigen Daten- und Montageblatt eingesetzt werden.

7. Spezifikationen
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, spezifizieren die von BV-CONTROL in Katalogen, Broschüren, Websites, Daten- und Montageblättern oder sonstigen Veröffentlichungen publizierten Angaben in Text- oder Bildform (z.B. Abbildungen oder Zeichnungen) die Beschaffenheit der von BV-CONTROL gelieferten Waren und ihre Verwendungsmöglichkeiten abschliessend und stellen keine Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantie dar. Die Beschaffenheit der gelieferten Produkte kann in Material, Farb- oder Formgebung von Bildern oder Ausstellungsstücken abweichen. BV-CONTROL übernimmt keinerlei Verantwortung bezüglich der Tauglichkeit oder der Eignung der Produkte für einen bestimmten Zweck.

8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche von BV-CONTROL verbleiben die gelieferten Produkte im Eigentum von BV-CONTROL.

9. Gefahrenübergang
Nutzen- und Gefahrenübergang werden gemäss Incoterms ® 2010 geregelt.

10. Rücknahme von Produkten
Nach vorgängiger Vereinbarung kann BV-CONTROL katalogmässige Produkte (Standardprodukte) zurücknehmen, sofern diese im Zeitpunkt der Rücksendung noch im Lieferprogramm enthalten und fabrikneu, d.h. maximal 6 Monate alt, ungebraucht und originalverpackt, sind. Eine Verpflichtung von BV-CONTROL zur Rücknahme besteht nicht. Eine Rücknahme von Kundenprodukten (Sonderanfertigungen) ist ausgeschlossen. Die Rücksendung katalogmässiger Produkte hat unter Beilage der Rechnungskopie und der Angabe des Grundes für die Rücksendung franko BV-Control AG, Russikerstrasse 37, CH-8320 Fehraltorf der mit dem Besteller vereinbarten Gutschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 20% des aktuellen Listenpreises abgezogen. Eine Barauszahlung der Gutschrift ist ausgeschlossen. Sie kann nur auf zukünftige Bestellungen angerechnet werden.

11. Prüfungspflicht
Die Produkte sind durch den Besteller unmittelbar nach Erhalt auf Mängel zu prüfen. Allfällige Mängel sind der BV-CONTROL unverzüglich schriftlich anzuzeigen, andernfalls das Produkt als genehmigt gilt. Verdeckte Mängel sind unmittelbar nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

12. Garantie
Mit ihrer Garantie leistet BV-CONTROL Gewähr, dass die ausgelieferten Produkte die auf den zugehörigen Datenblättern ausdrücklich aufgeführten Spezifikationen aufweisen. Im Übrigen ist die Gewährleistung im gesetzlich zulässigen Masse wegbedungen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, welche dadurch entstehen oder mitverursacht werden, weil der Kunde oder dem Verantwortlichkeitsbereich des Kunden anzurechnende Dritte
a) Produkte in Bereichen einsetzen, welche nicht in den Daten- und Montageblättern spezifiziert sind, insbesondere in Flugzeugen und jeglichen anderen Fortbewegungsmitteln zu Luft;
b) Produkte einsetzen, ohne dass sie die gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften einhalten oder Weisungen von BV-CONTROL (insbes. über Montage, Inbetriebsetzung, Betriebsvorschriften und Angaben auf den Daten- und Montageblättern) missachten;
c) Produkte unter speziellen Bedingungen einsetzen, insbesondere unter dauerndem Einfluss von angriffigen Chemikalien, Gasen oder Flüssigkeiten oder ausserhalb der zulässigen Betriebsparameter oder Anwendungsbedingungen;
d) die Produkte fehlerhaft oder unsorgfältig montieren, handhaben, installieren oder dies nicht dem jeweils massgebendem Stand der Technik entsprechend ausführen oder die Produkte nicht durch ausgebildete Fachpersonen eingesetzt oder montiert werden;
e) Änderungen oder Reparaturen an Produkten ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von BV-CONTROL vornehmen;
f) die Produkte infolge unsachgemässer oder zweckfremder Verwendung oder übermässiger Beanspruchung verschleissen;
g) Produkte unsachgemäss lagern; sowie
h) Schäden, die vom Kunden oder von Dritten zu verantworten sind.

Für Handlungen oder Unterlassungen von Hilfspersonen des Kunden haftet der Kunde wie für seine eigenen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Jahre ab Lieferdatum. Für nicht von BV-CONTROL hergestellte Produkte (Handelsprodukte) ergibt sich die Gewährleistungsfrist aus der Auftragsbestätigung. Handelsprodukte sind als solche gekennzeichnet, und zwar entweder durch den Herstellernamen und/oder das Logo des Herstellers. Die Gewährleistungsfrist für Handelsprodukte beträgt in der Regel 2 Jahre seit Lieferdatum. Die Gewährleistungsfrist beginnt im Zeitpunkt der Herstellung bzw. der Lieferung des Produktes zu laufen, ohne dass es dazu einer Abnahme- oder Prüfhandlung des Kunden bedarf.
Der Kunde hat umgehend alle zur Schadensminderung geeigneten Massnahmen zu treffen. Falls eine rechtzeitige Meldung gemäss Ziffer 12 erfolgt ist, ist BV-CONTROL verpflichtet, mangelhafte Produkte entweder durch gleiche oder gleichwertige Produkte zu ersetzen, diese selbst oder durch Dritte auf ihre Kosten reparieren zu lassen oder dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe des bezahlten Nettopreises des mangelhaften Produktes auszustellen. BV-CONTROL entscheidet darüber, welche dieser Massnahme ergriffen wird.
Die für die Ersatzlieferung anfallenden Nebenkosten, wie Transport etc. werden vollumfänglich vom Kunden getragen. Für ersetzte Produkte fängt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen an.
BV-CONTROL kann den Kunden verpflichten, zur Schadens-verhütung bestimmte mangelhafte Produkte oder Teile von Produkten auf einer Anlage auszutauschen, wobei angemessene und von BV-CONTROL anerkannte Aufwendungen des Kunden in diesem Zusammenhang zu Lasten von BV-CONTROL gehen.

13. Haftungsausschluss
Die Haftung von BV-CONTROL ist in Ziffer 13 abschliessend umschrieben. Alle weiteren Ansprüche des Kunden gegenüber BV-CONTROL, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere auf Minderung oder Wandelung, sind ausgeschlossen und werden ausdrücklich wegbedungen.
Es bestehen keine Ansprüche vom Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Produkten selbst entstanden sind. Insbesondere ist die Haftung von BV-CONTROL für Kosten zur Feststellung von Schadensursachen, für Expertisen und für indirekte oder Folgeschäden (einschliesslich Mangelfolgeschäden) aller Art, wie beispielsweise Nutzungsausfall, Stillstandszeiten, Ertragsausfall, entgangener Gewinn, etc., ausgeschlossen, soweit sie von BV-CONTROL nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.
Soweit die Haftung der BV-CONTROL ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

14. Schadloshaltung
Der Kunde wird BV-CONTROL von allen Forderungen Dritter, welche diese im Zusammenhang mit in Ziffer 13 lit. a) bis h) aufgezählten Ereignissen gegenüber BV-CONTROL stellen, auf erstes Verlangen vollumfänglich freistellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Produktehaftpflicht.

15. Höhere Gewalt
Weder BV-CONTROL noch der Kunde haften für Schäden aller Art, wenn Hindernisse auftreten, die sie trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden können, ungeachtet ob sie bei BV-CONTROL oder beim Kunden oder bei einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen der nötigen Rohmaterialien, Halb- und Fertigfabrikate, Nichtverfügbarkeit von wichtigen Werkstücken, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Embargos, Export- oder Importbeschränkungen, Naturereignisse sowie Ereignisse, welcher der Kontrolle von BV-CONTROL oder des Kunden weitgehend entzogen sind. Zahlungen dürfen jedoch nicht unter Berufung auf diese Bestimmungen zurückgehalten oder verzögert werden. Beide Parteien werden in jedem Fall unverzüglich alle sinnvollen und ihnen zumutbaren Massnahmen treffen, um Schäden zu vermeiden oder, sofern solche eintreten, um das Ausmass solcher Schäden auf ein Minimum zu beschränken.

16. Wiederverkauf
Im Falle eines Wiederverkaufes des Produktes hat der Kunde seinem Käufer mindestens die gleichen Gewährleistungs-ausschlüsse zu überbinden.

17. Änderungen
BV-CONTROL behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern.

18. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss der Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener-Kaufrecht).

Für sämtliche Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz von BV-CONTROL zuständig.